Zum 1. Januar 2024 tritt die vom Bundesrat verabschiedete Verordnung zur verbindlichen Klimaberichterstattung grosser Unternehmen in Kraft. Dies betrifft Publikumsgesellschaften, Banken und Versicherungen, die mindestens 500 Mitarbeitende beschäftigen und eine Bilanzsumme von mindestens 20 Millionen Franken oder einen Umsatz von mehr als 40 Millionen Franken haben.
Die Verordnung verpflichtet entsprechende Unternehmen dazu, über Klimabelange öffentlich Bericht zu erstatten. Dies umfasst nicht nur das finanzielle Risiko, das Unternehmen durch klimarelevante Tätigkeiten eingeht, sondern auch, welche Auswirkungen die Geschäftstätigkeit auf das Klima hat. Zentral ist zudem, welche Reduktionsziele das Unternehmen bezüglich seiner Treibhausgasemissionen hat und wie diese umgesetzt werden sollen.