Verhaltenskodex der TIMETOACT GROUP (Code of Conduct)

Inhalte des Code of Conduct:

  1. Zweck
  2. Geltungsbereich
  3. Richtlinien
  4. Umsetzung des Verhaltenskodex
  5. Schulung und Sensibilisierung
  6. Überprüfung und kontinuierliche Verbesserung
  7. Verantwortlichkeiten
  8. Umsetzung und Einhaltung
  9. Änderungsmanagement
  10. Abweichende und ergänzende Regelungen

1. Zweck

Die Unternehmen der TIMETOACT GROUP stellen an sich den Anspruch, moderne und zukunftsfähige Unternehmen zu sein, die ausgezeichnete Leistungen erbringen und sich den Grundwerten der Gesellschaft verpflichtet fühlen. Die TIMETOACT GROUP trägt die Verantwortung dafür, eine Unternehmenskultur zu schaffen und zu erhalten, in der die relevanten gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften sowie die ethischen Grundsätze bestmöglich gewahrt werden.

Wegen der Vielzahl von Gesetzen und behördlichen Anforderungen ist es kaum möglich, für jede denkbare Situation eine vorgefertigte Lösung anzubieten. Um aber so weit wie möglich ein Handeln nach Gesetzen und ethischen Werten zu gewährleisten, haben die Unternehmen der TIMETOACT GROUP diesen Verhaltenskodex formuliert. Er definiert die allgemeinen Maßstäbe für das Verhalten in geschäftlicher, rechtlicher und ethischer Hinsicht und ist maßgeblich für den Umgang mit Kollegen, Kunden und Geschäftspartnern. Wir verpflichten uns ebenfalls Künstliche Intelligenz (KI) ethisch, transparent und nachvollziehbar zu nutzen.

Die Unternehmen der TIMETOACT GROUP danken ihren Mitarbeitenden bereits jetzt dafür, dass sie bei der Einhaltung dieses Verhaltenskodex mitwirken. Nur so können wir unseren eigenen hohen Ansprüchen im Umgang untereinander und gegenüber Kunden und Geschäftspartnern gerecht werden. Auf diese Weise trägt jeder einzelne Mitarbeitende dazu bei, die Grundlage für eine erfolgreiche Zukunft der Gruppengesellschaften sicherzustellen.

2. Geltungsbereich

Der Verhaltenskodex richtet sich an alle Mitarbeitenden der Unternehmen der TIMETOACT GROUP, einschließlich der Geschäftsleitungen. Von jedem Einzelnen wird die konsequente Einhaltung dieses Verhaltenskodex erwartet. 

Dieser Verhaltenskodex ist auch dann einzuhalten, wenn die geltenden Gesetze oder Vorschriften weniger weitreichend sind. Es ist zugleich nicht auszuschließen, dass strengere Gesetze und Vorschriften gelten können, als sie in diesem Verhaltenskodex niedergelegt sind. In diesem Fall haben diese strengeren Gesetze und Vorschriften Vorrang.


3. Richtlinien


3.1 Menschenrechte

TIMETOACT GROUP bekennt sich zu den Grundsätzen der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen und erwartet, dass auch Lieferanten und Geschäftspartner diese Werte teilen und sich zu deren Einhaltung verpflichten.

Die Rechte auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen in Übereinstimmung mit geltenden Rechten und Bestimmungen werden ohne Ausnahmen gewährt. Menschenunwürdige Praktiken wie z.B. Zwangsarbeit, Kinderarbeit, alle Formen moderner Sklaverei und Menschenhandel sowie jede Form der Ausbeutung sind bei der TIMETOACT GROUP verboten und es wird auf eine strikte Einhaltung entsprechender Gesetze geachtet.

3.2 Fachspezifische Regelungen

3.2.1 Fairer Wettbewerb
3.2.2 Insiderhandel
3.2.3 Datenschutz
3.2.4 Schutz geistigen Eigentums (z.B. Urheber-, Marken-, Design-, Patenrechte)
3.2.5 Einhaltung der Gesetze zur Bekämpfung von Geldwäsche
3.2.6 Buchführung und Dokumentation
3.2.7 Umgang mit den Medien

3.3 Verhalten am Arbeitsplatz und im geschäftlichen Umfeld

3.3.1 Drogen, Alkohol und Cannabis
3.3.2 Diskriminierungs- und belästigungsfreier Arbeitsplatz
3.3.3 Umgang mit Eigentum und Rechten der Gesellschaft
3.3.4 IT-Sicherheit
3.3.5 Nutzung von Betriebsmitteln
3.3.6 Aufbewahrung von Dokumenten und Unterlagen
3.3.7 Vertrauliche Informationen
3.3.8 Geschenke und Zuwendungen
3.3.9 Umgang und Kooperation mit Behörden öffentlichen Auftraggebern

3.4 Interessenkonflikte

Interessenkonflikte können Zweifel verursachen an der Qualität der getroffenen geschäftlichen Entscheidungen und an der Integrität der Personen, die solche Entscheidungen treffen. Interessenkonflikte oder auch nur deren Anschein müssen jederzeit vermieden werden. Wenn eine solche Konfliktvermeidung nicht möglich ist, muss aktiv, offen und ehrlich damit umgegangen werden. Bei möglichen Konfliktfällen sind die Mitarbeitenden aufgefordert, aktiv an ihren Vorgesetzten heranzutreten und die weitere Vorgehensweise abzustimmen. Insbesondere sind folgende Interessenkonflikte zu vermeiden:

3.4.1 Nebentätigkeit
3.4.2 Politische Aktivitäten

3.5. Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI)

Wir gestalten Entscheidungsprozesse und Algorithmen transparent, um sicherzustellen, dass sie verständlich und nachvollziehbar sind. Wir achten die Privatsphäre unserer Benutzer und Kunden. Bei der Verwendung von KI halten wir uns an die geltenden Datenschutzgesetze. Die Kontrolle über kritische Prozesse liegt weiterhin in menschlicher Hand, und menschliche Entscheidungsträger tragen die ultimative Verantwortung. Wir verlassen uns nicht blind auf die KI, sondern handeln verantwortungsbewusst bei der Anwendung dieses Werkzeugs. Dementsprechend prüfen wir alle Inhalte, die von künstlicher Intelligenz (KI) generiert werden, auf ihre Richtigkeit. Wir stellen sicher, dass unsere Mitarbeitenden über das notwendige Wissen und die Fähigkeiten verfügen, um KI-Systeme verantwortungsvoll und effizient einsetzen zu können. Wir kommunizieren klar und transparent mit unseren Mitarbeitenden, Kunden und der Öffentlichkeit über den Einsatz von KI. Wir beziehen externe Stakeholder aktiv in den Dialog ein, um ein umfassendes Verständnis und Vertrauen in KI zu fördern. Wir überwachen und bewerten kontinuierlich die Leistung von KI-Systemen.

3.6. Umwelt, Soziales und Unternehmensführung

Umweltfreundliche Praktiken stehen bei uns im Fokus, um Ressourcen zu schonen und Emissionen zu minimieren. Durch nachhaltige Innovationen und Prozesse streben wir kontinuierlich danach, unsere Umweltbelastung zu verringern.

Ein respektvolles und inklusives Arbeitsumfeld wird von uns gefördert, in dem Vielfalt geschätzt und alle Mitarbeitenden fair behandelt werden. Zudem unterstützen wir soziale Projekte und respektieren die Menschenrechte in sämtlichen Bereichen unserer Geschäftstätigkeit.

Transparenz und Integrität prägen unser Handeln, wobei wir korrekte und ehrliche Geschäftspraktiken wahren. Bestechung, Korruption und andere unethische Verhaltensweisen finden bei uns keinerlei Toleranz.

4. Umsetzung des Verhaltenskodex


4.1. Fragen und Anleitung

Dieser Verhaltenskodex kann nicht für jede einzelne Situation eine ausführliche Verhaltensanleitung liefern. Weitere Hilfestellung bieten den Mitarbeitenden zusätzliche Regelungen und Richtlinien der Unternehmen der TIMETOACT GROUP. Die Anwendung und Umsetzung der in diesem Verhaltenskodex und in den sonstigen internen Verhaltensrichtlinien dargelegten Maßstäbe im Geschäftsalltag bedürfen in einigen Fällen gegebenenfalls der Klarstellung.

Bei Unsicherheiten über richtiges Verhalten sind die Mitarbeitenden aufgefordert, sich an ihren Vorgesetzten oder die zuständige Geschäftsleitung zu wenden.

4.2. Anzeige von Verstößen („Whistleblowing“)

Wenn Mitarbeitenden Hinweise auf eine Verhaltensweise erlangt, die gegen die in diesem Verhaltenskodex oder in sonstigen Gesetzen und Verordnungen enthaltenen Regeln zum Rechnungs-, Finanz- und Bankwesen verstößt und/oder einen Straftatbestand erfüllt (z.B. Bestechungsdelikte, verbotene Insidergeschäfte, Umweltdelikte) („Verstoß“), sollte er seinen Vorgesetzten oder ein Mitglied der Geschäftsleitung oder eine andere geeignete Person des Unternehmens darüber informieren.

Bei Mitarbeitenden, die sich in der Position eines Geschäftsführers bzw. Vorstandsmitgliedes (Executive Officer), Finanz-Vorstandes bzw. -Geschäftsführers (Chief Financial Officer), Leiter der Buchhaltung (Principal Accounting Officer) oder eines Controllers befinden oder eine ähnliche Funktion innehaben, bezieht sich der Begriff „Verstoß“ auch auf Verhaltensweisen, die in sonstiger Weise gegen Regelungen dieses Verhaltenskodexes verstoßen.

Für Hinweise steht auch ein Online-Formular zur Verfügung, über das die Mitarbeitenden im Intranet nähere Angaben finden können. Die Erteilung von Hinweisen sollte unter Bekanntgabe der Identität des Mitteilenden erfolgen. Anonyme Hinweise sind zwar grundsätzlich nicht erwünscht, werden jedoch ebenfalls zur Kenntnis genommen und untersucht.

Die Mitarbeitenden sollten bei jeder Untersuchung eines angeblichen Verstoßes mitwirken. Wenn infolge der Untersuchung klar wird, dass es einen entsprechenden Verstoß gegeben hat, werden der Person, die diesen begangen hat (sowie gegebenenfalls ihrem Vorgesetzten), arbeitsrechtliche Sanktionen auferlegt. Die Sanktionen können insbesondere in einer Abmahnung oder dem Ausspruch einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung bestehen.

Die Unternehmen der TIMETOACT GROUP stellt sicher, dass die Identität eines mitwirkenden Mitarbeitenden – soweit der Gesellschaft bekannt und soweit dies rechtlich zulässig ist – vertraulich behandelt wird. Angezeigte Verstöße werden zunächst ausschließlich dem Legal-Team undImprovement Officer zur Verfügung gestellt. Dieser wird die Vorwürfe prüfen und gegebenenfalls weitere Ermittlungen durchführen. Wenn sich ein Verdacht erhärtet, informiert das Legal-Team oder der Improvement Officer die Geschäftsleitung. Im weiteren Verlauf der Ermittlungen kann es erforderlich werden, die Identität eines mitwirkenden Mitarbeitenden gegenüber Personen, die an den weiteren Ermittlungen beteiligt sind, insbesondere auch gegenüber ermittelnden Behörden, offenzulegen. Gleiches gilt für mögliche sich anschließende Gerichtsverfahren. Wenn ein mitwirkender Mitarbeitender Bedenken gegen eine solche Offenlegung hat, muss er dies bei Anzeige des Verstoßes mitteilen. Es wird dann ein entsprechender Vermerk in das System aufgenommen.

Die Unternehmen der TIMETOACT GROUP stellen sicher, dass gegen einen Mitarbeitenden keine Maßnahmen ergriffen werden, weil er einen Verstoß gemeldet oder bei einer Untersuchung mitgewirkt hat, sofern kein Missbrauch durch den Mitarbeitenden vorliegt.

Die Unternehmen der TIMETOACT GROUP werden die geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Rechte des mitwirkenden Mitarbeitenden und des Beschuldigten, beachten. Hinweise werden nur zum Zwecke der Ermittlung und etwaigen Ahndung von Verstößen verwendet.

Der Beschuldigte wird über Anschuldigungen zu seiner Person informiert, sobald dies die Ermittlungen nicht mehr gefährdet. Nicht mehr benötigte Daten werden innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss der Ermittlungen gelöscht.

4.3. Bestandteil des Arbeitsverhältnisses

Dieser Verhaltenskodex ist Bestandteil des Arbeitsverhältnisses und für den Geschäftsbetrieb der Unternehmen der TIMETOACT GROUP unverzichtbar. Verstöße gegen verbindliche Regelungen dieses Verhaltenskodex können und werden nicht toleriert werden. Das Nichtlesen oder die Nichtanerkennung dieses Verhaltenskodex befreit die Mitarbeitenden nicht von ihrer Verantwortung für dessen Einhaltung.

Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex können je nach Schwere zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen bis hin zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen. Wenn ein Verstoß gegen diesen Verhaltenskodex gleichzeitig auch einen Verstoß gegen geltendes Recht darstellt, dann können auch Schadenersatzforderungen und/oder eine strafrechtliche Verfolgung drohen.

In Anbetracht der vorstehenden Ausführungen fordern die Unternehmen der TIMETOACT GROUP die Mitarbeitenden dazu auf, verantwortlich zu handeln und diesen Verhaltenskodex zu ihrem eigenen Nutzen und zum Vorteil aller Unternehmen der TIMETOACT GROUP zu befolgen.

5. Schulung und Sensibilisierung

Die jeweiligen Unternehmen stellen sicher, dass alle Mitarbeitenden über die Richtlinie informiert sind. Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen werden durchgeführt, um das Bewusstsein für das Thema zu erhöhen und das Verständnis für die Bedeutung des Themas zu fördern. 

6. Überprüfung und kontinuierliche Verbesserung

Die Richtlinie wird regelmäßig überprüft und bewertet, um sicherzustellen, dass sie effektiv ist und den Anforderungen entspricht. Die verantwortliche Business Function identifiziert Verbesserungsmöglichkeiten und implementiert entsprechende Maßnahmen, um die Wirksamkeit der Richtlinie kontinuierlich zu verbessern.

7. Verantwortlichkeiten

Die Verantwortlichkeiten für diese Richtlinie sind wie folgt: 

  • Die Mitarbeitenden sind für die Einhaltung dieser Richtlinie verantwortlich.
  • Die verantwortliche Business Function ist für die Überprüfung, Aktualisierung sowie Überwachung der Einhaltung dieser Richtlinie und die Durchführung von Schulungen verantwortlich.
  • Die Führungskräfte und Manager der jeweiligen Unternehmen sind dafür verantwortlich, dass alle Mitarbeitenden die Richtlinie kennen und fördern ihre Einhaltung innerhalb ihrer Teams
  • Die Geschäftsführung ist für Inhalt und Umsetzung der Richtlinie verantwortlich.  

8. Umsetzung und Einhaltung

Alle Mitarbeitenden und relevanten Interessengruppen sind verpflichtet, diese Richtlinie zu befolgen. Das Management hat die Aufgabe, sicherzustellen, dass die Richtlinie implementiert, verstanden und eingehalten wird. Nichteinhaltung kann zu disziplinarischen Maßnahmen führen.

9. Änderungsmanagement

Diese Richtlinie wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Änderungen werden angemessen kommuniziert und dokumentiert. 

10. Abweichende und ergänzende Regelungen

Es gibt in der ALL TIMETOACT GROUP keine abweichenden oder ergänzenden Regelungen.