Die neue EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie (CSRD) – das müssen Sie wissen!

Das Wichtigste zur Berichtspflicht: Definition, Anforderungen, Inkrafttreten

Greenwashing war gestern – jetzt zählen Fakten

Ein gepflanzter Baum als Feigenblatt reicht nicht mehr: Nach der neuen EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD) müssen Unternehmen künftig quantitativ Auskunft über die Wirkung ihrer Maßnahmen zur nachhaltigen Unternehmensführung geben. Die Ziele sind ökologischer, sozialer und ethischer Natur. Dafür steht ESG (= Environmental, Social, Governance).  Konkret sind zur Erfüllung der sich weiter ausdifferenzierenden Berichtspflicht Zahlen aus verschiedensten IT-Systemen zusammenzutragen und zu aggregieren. Ein entsprechendes – integriertes und automatisiertes - Berichtswesen haben bislang allerdings nur die wenigsten Unternehmen aufgebaut. Viele Aufgaben sind zunächst also „Handarbeit“.

Im Blogbeitrag gebe ich einen Überblick, was die Neuerungen für Sie bedeuten und bis wann Sie entsprechende Schritte einleiten müssen.

Was umfasst die CSRD Berichtspflicht?

Die neue EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie ist seit Anfang Januar 2023 in Kraft. Die dort beschriebenen Zielsetzungen betreffen nicht nur den Klima- und Umweltschutz. Sie betrachten neben dem Corporate Carbon Footprint (CCF) auch soziale Ziele sowie Aspekte einer ethischen Unternehmensführung (Governance). Dazu gehören z. B. Equal Pay, menschenwürdige Arbeit, Weiterbildung und Fairness. Und die Ziele, Maßnahmen und Ergebnisse müssen sich messen und Jahr über Jahr vergleichen lassen: Was wurde konkret an CO2-Emissionen eingespart, wie hat das Unternehmen zu sozial gerechteren Lieferketten beigetragen etc.? Die ermittelten Kennzahlen fließen dann in einen Nachhaltigkeitsbericht ein.

Genau wie Unternehmen ein Finanzcontrolling aufgebaut haben, brauchen sie künftig also ein Berichtswesen für Sustainability. Dementsprechend groß ist der Handlungsdruck: Zum einen muss jedes Unternehmen für sich selbst individuelle Schritte der Nachhaltigkeit definieren. Diese sind dann zu quantifizieren, wofür IT-Systeme aufgebaut und verschiedenste Datenquellen angebunden werden müssen.

Was sind Maßnahmen für Nachhaltigkeit im Unternehmen?

Individuelle Wege zur Sustainability, je nach Branche

Die Richtlinie bietet einen gewissen Gestaltungsspielraum, nach welchen anerkannten Rahmenwerken berichtet werden kann. Die European Sustainability Reporting Standards werden derzeit detaillierter ausgearbeitet. Neben allgemeinen Anforderungen sind branchenspezifische Layer angekündigt.

Über grundsätzliche Maßnahmen hinaus (z. B. Informationen zur Energiebilanz von Gebäuden und Fuhrpark) hat der Nachhaltigkeitsbegriff in jeder Branche – quasi in jeder Firma – seine eigene Handschrift. Wo es in der IT typischerweise etwa um die Reduzierung des CCF im Rechenzentrum geht, müssen sich z. B. mittelständische Unternehmen der chemischen Industrie Gedanken darüber machen, wie sie Ausstoß von Stickoxiden, Methan oder anderen klimaschädlichen Gasen reduzieren bzw. wie sie den Recycling-Anteil ihrer Produkte (auch der Vorprodukte) erhöhen können. Gemein ist aber allen: Die Komplexität der Aufgabe ist erheblich – das Herumsenden von E-Mails mit Excel-Sheet-Anhängen in unterschiedlichen Bearbeitungsständen ist keine praktikable Lösung und wirft Qualitätsprobleme auf. Stattdessen werden für eine effiziente Berichtserstattung in der Regel optimierte IT-Systeme benötigt, die mit diversen Datenquellen verbunden werden müssen.

Maßnahmen für mehr Nachhaltigkeit sind je nach Branche verschieden

Ab wann müssen Unternehmen CSRD-Berichte einreichen?

Ab wann ein kompletter Nachhaltigkeitsbericht abzuliefern ist, findet sich detailliert in der EU-Richtlinie. Für die meisten sind es die Geschäftsjahre 2025/26. Unternehmen, die bereits unter das bestehende Reporting der Non Financial Reporting Directive fallen, müssen die neuen Vorgaben allerdings für das Geschäftsjahr 2024 umsetzen. Deshalb sollte man jetzt beginnen, denn das Unterfangen ist komplex: Ziele und Maßnahmen müssen definiert, Verantwortliche für die Datenlieferung, Integration und Prüfung festgelegt werden.

Allein die TIMETOACT GROUP hat 16 Standorte, von denen jeder unterschiedliche Dienstleister für die Energieversorgung hat. Aus allen Heizkostenabrechnungen müssen dann die CO2-Werte ermittelt werden – nur ein Beispiel, das den komplizierten Weg hin zu einem validen Nachhaltigkeitsbericht aufzeigt.

Fazit: Schon jetzt mit EU Nachhaltigkeitsberichterstattung starten

Klar ist: Unternehmen, die von der EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie betroffen sind, stehen unter enormem Handlungsdruck. Es gilt, jetzt schon die Prozesse und IT-Systeme entsprechend vorzubereiten, um den Anforderungen des Gesetzgebers gerecht zu werden.

Wir unterstützen Sie!

TIMETOACT führt seit mehreren Jahrzehnten erfolgreich Planungs- und Berichtslösungen für seine Kunden ein. Als herstellerübergreifender IT-Dienstleister wissen wir, wie man die Datenquellen effizient anbindet, auswertet und integriert, um die Berichte zu erzeugen. Methodisch begleiten wir die Einführung Ihrer spezifischen Lösung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Dazu gehören ein Reifegrad-Assessment, Definition der fachlichen sowie IT-Anforderungen, Erarbeitung einer Zielarchitektur, Entwurf einer Roadmap, um Schritt für Schritt vom Ist-Zustand zur Zielarchitektur zu gelangen. Dabei sind Wiederverwendbarkeit und Automation wichtige Designkriterien – schließlich wollen Sie in den Folgejahren den Aufwand für die Erstellung des Berichts weiter beschleunigen.

Über den Autor: Matthias Quaisser

Dr. Matthias Quaisser ist Business Development Lead bei der TIMETOACT GROUP. Er hat mehr als 20 Jahre Erfahrung mit Innovationsprojekten in der Versicherungsbranche und anderen Branchen. Schwerpunkte bilden die Automation von Arbeitsabläufen und die Modernisierung der Anwendungen.

Matthias Quaisser
Business Development Lead - Insurance TIMETOACT GROUP

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